Ich kann nicht lesen oder schreiben. Habe ich daher ein Recht auf Beratungshilfe?

Bundesverfassungsgericht spricht.

Jemand, der weder lesen noch schreiben kann, tut sich in seiner Rechtswahrnehmung naturgemäß schwer.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12.06.2007 (Az. 1 BvR 1014/07) einen Anspruch auf Beratungshilfe allein aus Gründen des Analphabetentums abgelehnt.

Beratungshilfe sei kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe, urteilten die Richter.

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