Was die Beratungshilfe nicht umfasst.

Manches geht gar nicht.

Beratungshilfe hat neben den Bereichen, für welche sie bewilligt werden kann, aber auch Einschränkungen und manche Rechtsgebiete sind gar nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt.

Im Wesentlichen sind dies Angelegenheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts bzw. des Strafrechts (§ 2 Abs. 2 BerHG).

In diesen Bereichen wird Beratungshilfe nur für eine erste Beratung gewährt. Eine weitergehende auch nur außergerichtliche Vertretung wird nicht übernommen. Hierfür gibt es dann andere Mechanismen im Strafrecht.

Voraussetzungen beachten.

Unabhängig von diesen Einschränkungen sind natürlich auch bezogen auf den bestimmten Rechtsfall persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen etc. zu erfüllen, welche wir Ihnen auf unseren weiteren Informationsseiten hier auf beratungshilfe.info erläutern.

nächste Antwort >>

Wir helfen Ihnen bundesweit.
Rufen Sie uns an:
(0 24 34) 42 72


facebook (2)Auf Facebook finden Sie uns unter https://www.facebook.com/rahassiepen

twitter (2)und auf Twitter können Sie uns unter http://twitter.com/rahassiepen folgen.

youtube (2)Unseren YouTube-Kanal können Sie hier direkt abonnieren und

finden ihn unter http://www.hassiepen-rechtsanwalt.tv


Bitte beachten Sie auch unseren rechtlichen Hinweis.

Werbung