Ich kann nicht lesen oder schreiben. Habe ich daher ein Recht auf Beratungshilfe?

Bundesverfassungsgericht spricht. Jemand, der weder lesen noch schreiben kann, tut sich in seiner Rechtswahrnehmung naturgemäß schwer. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12.06.2007 (Az. 1 BvR 1014/07) einen Anspruch auf Beratungshilfe allein aus Gründen des Analphabetentums abgelehnt. Beratungshilfe sei kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe, urteilten die Richter. Weitere Urteile >> Wir helfen Ihnen…

Gibt es eine Bagatellgrenze für Beratungshilfeangelegenheiten?

Miniforderung durchsetzen kann mutwillig sein. Will man eine Forderung von unter Euro 10,00 durchsetzen, kann hierfür Beratungshilfe unter Umständen angelehnt werden. Hier ist nach Ansicht des Amtsgerichts Halle (22.08.2011, Az. 103 II 1513/11) von einem Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen auszugehen. Ein Nichtbedürftiger verzichtete voraussichtlich auf die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für eine solche Forderung. Wo…

Mündliche Ablehnung der beantragten Beratungshilfe recht nicht aus.

Was so passiert. Immer wieder kommen Ratsuchende zu mir, welche zuvor auf dem Amtsgericht versucht haben, einen Beratungshilfeschein zu erhalten. Oft berichten sie, man habe ihnen lapidar mitgeteilt, dass es keinen Beratungshilfeschein für sie gäbe und sodann fortgeschickt. Bundesverfassungsgericht sagt: „So geht’s nicht“. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einer Entscheidung klargestellt, dass eine Ablehnung förmlich…