Das gelobte Land. Der Beratungshilfeschein.
Entscheidet der Rechtspfleger zu Gunsten des Antragstellenden, gibt er diesem einen sog. Beratungshilfeschein. Hält man diesen in den Händen, hat man es geschafft.
Was der Beratungshilfeschein ausmacht.
Der Beratungshilfeschein für Namen und Adresse des Ratsuchenden sowie die rechtliche Angelegenheit, für welche er gültig ist auf. Benötigt man für unterschiedliche Angelegenheiten Rechtsrat, muss man sich in der Regel auch für jeden Rechtsfall einen eigenen Beratungshilfeschein holen. Das ist wichtig und hierauf sollte man bei der Vorsprache achten.
Auch hier darf man sich bei der Beantragung nicht unterkriegen lassen, sondern muss auf seinem Recht bestehen. Jede rechtliche Angelegenheit muss auf einem gesonderten Beratungshilfeschein bewilligt werden, da ansonsten der Rechtsanwalt die Beratung bzw. Vertretung ablehnen kann. Zwar gibt es hiervon auf Grund mannigfaltiger Rechtsprechung einzelne Ausnahmen (z. B. bei einer Trennung reicht ein Beratungshilfeschein mit der Angabe „Trennung“ aus und der Rechtsanwalt kann mehrere Angelegenheiten darauf abrechnen). Hierauf sollte man sich aber nicht unbedingt bei der Beantragung verlassen.
Der Schein dient als Nachweis, dass Beratungshilfe bewilligt wurde und trägt neben dem Aktenzeichen des Gerichts auch das Dienstsiegel und die Unterschrift des ausstellenden Beamten.
Original ist für den Rechtsanwalt.
Das Original des Beratungshilfescheins ist dem Rechtsanwalt bei der Beauftragung zu übergeben. Mit diesem Schein kann er dann seine Gebühren gegenüber der Staatskasse geltend machen.
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