Gibt es eine Bagatellgrenze für Beratungshilfeangelegenheiten?

Miniforderung durchsetzen kann mutwillig sein.

Will man eine Forderung von unter Euro 10,00 durchsetzen, kann hierfür Beratungshilfe unter Umständen angelehnt werden. Hier ist nach Ansicht des Amtsgerichts Halle (22.08.2011, Az. 103 II 1513/11) von einem Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen auszugehen. Ein Nichtbedürftiger verzichtete voraussichtlich auf die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für eine solche Forderung.

Wo ist die Grenze.

Eine starre Grenze, bis zu welcher Forderung eine Mutwilligkeit nicht vorliegt, kann nicht gezogen werden. Das Amtsgericht Kiel hat in seiner Entscheidung vom 14.04.2015 (Az. 7 UR II 11433/14) jedenfalls bei einem Betrag von Euro 29,84 eine Mutwilligkeit verneint.

Haben Sie weitere Entscheidungen.

Zusammenwirken hilft. Wenn Sie weitere Entscheidungen kennen, welche die Mutwilligkeitsgrenze betreffen, schicken Sie uns diese doch zu, damit wird diese hier veröffentlichen und damit weiteren Beratungshilfesuchenden helfen können. Vielen Dank!

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