Gewußt wie 😉
Alles online auffindbar.
Das örtlich zuständige Gericht können Sie hierbei über das Gerichtsverzeichnis von justiz.de herausfinden (klick mich). Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und das Verzeichnis sucht das für Sie zuständige Amtsgericht heraus. Sie erhalten dort auch einen Link zu der Internetseite des Gerichts, auch welcher Sie dann die Öffnungszeiten ersehen können. Zuständig für die Beantragung der Beratungshilfe ist das Amtsgericht.
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