Die Mühlen des Rechtsstaats …
Prüfen.
Wenn Sie den Beratungshilfeantrag mit allen notwendigen Unterlagen bei dem Rechtspfleger (klick mich) vorgelegt haben, wird dieser Ihr Anliegen prüfen. Hierbei prüft er vor allem die Voraussetzungen für die Beratungshilfe, d.h., ob Sie generell im Hinblick auf Ihr Einkommen und Vermögen berechtigt sind, die Beratungshilfe zu beantragen, ob Ihnen anderweitige Möglichkeiten zur Rechtsverfolgung zustehen und die Rechtsverfolgung auch nicht mutwillig ist.
Ablehnen.
Sofern Sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, wird der Rechtspfleger Ihren Antrag ablehnen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise, da nicht jede Ablehnung auch hingenommen werden muss.
Beratungshilfeschein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen der Rechtspfleger einen Beratungshilfeschein aus. Diesen müssen Sie mit zu Ihrem Rechtsanwalt nehmen, um ihm dort im Original abzugeben. Der Beratungshilfeschein ermöglicht es dem Rechtsanwalt dann, seine Gebühren mit der Staatskasse abzurechnen. Je nach Fallgestaltung müssen Sie selbst dann nur noch eine „Selbstbeteiligung“ von Euro 15,00 (Stand: 1.9.2015) an den Rechtsanwalt zahlen.
Weitere Beiträge >>
Wir helfen Ihnen bundesweit.
Rufen Sie uns an
(0 24 34) 42 72
Auf Facebook finden Sie uns unter https://www.facebook.com/rahassiepen
und auf Twitter können Sie uns unter http://twitter.com/rahassiepen folgen.
Unseren YouTube-Kanal können Sie hier direkt abonnieren und finden ihn unterhttp://www.hassiepen-rechtsanwalt.tv
Bitte beachten Sie auch unseren rechtlichen Hinweis.