Wo Sie hin müssen …
Antragstellung bei dem Amtsgericht.
Für die Stellung des Beratungshilfeantrags ist das Amtsgericht und dort die Rechtsantragsstelle zuständig.
Örtliche Zuständigkeit für Ihren Wohnort.
Hierbei müssen Sie zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht gehen. Das örtlich zuständige Gericht können Sie hierbei über das Gerichtsverzeichnis von justiz.de herausfinden (klick mich).
Was Sie mitnehmen sollten.
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen wollen, nehmen Sie am besten den im Internet (klick mich) erhältlichen Antrag mit. Außerdem sollten Sie alle Unterlagen zu Ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen mitnehmen. Auch die Unterlagen, nach denen sich der Rechtsstreit, für welchen Sie Beratungshilfe beantragen möchten, sollten Sie dem Rechtspfleger natürlich vorlegen können.
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