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Gut, wenn man vorbereitet ist.
Will man Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, empfiehlt es sich, den dafür notwendigen Antrag bereits vorausgefüllt zum Rechtspfleger mitzunehmen.
Antragsvordruck im Internet erhältlich.
Den aktuellen Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie im Internet (Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe).
Bitte beachten Sie die dort enthaltenen Ausfüllanweisungen und nehmen Sie neben dem Antrag auch alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Einkommen und Vermögen mit.
Und wohin damit.
Zuständig für die Antragstellung ist das für Ihren Wohnort örtlich zuständige Amtsgericht und dort die Rechtsantragsstelle.
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