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Höhere Freibeträge für Vermögen bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Zum 01.04.2017 trat die Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vom 22.03.2017 (BGBl. I, S. 519) in Kraft. Damit wurde erstmals seit 1988 der Vermögensfreibetrag erheblich angehoben. Dies bedeutet wegen der Anknüpfung der Voraussetzungen für die Beratungshilfe (§ 1 Abs. 2 S. 1 Beratungshilfegesetz) und die Prozesskostenhilfe…